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Wichtige Informationen zur Corona-Pandemie

Folgende Regeln sind einzuhalten:

Diese Maßnahmen gelten nach der aktuellen 16.BayIfSMV Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 28.05.2022.

Für Besucher

  • Keine Besucherregistrierung mehr notwendig
  • Eintritt über Haupteingang
  • Abstandsregeln fallen weg
  • Unabhängig vom Impf- oder Genesenstatus ist immer ein aktuell negatives Corona-Testergebnis vor Besuchsantritt beim Personal vorzuzeigen.

Hierzu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Ein aktueller Testnachweis eines Testzentrums (nicht älter als 24 Stunden) oder
  • Ein selbstmitgebrachter Laienselbsttest, den Sie kurz vor Betreten der Einrichtung durchgeführt haben und die Test-Kassette beim Personal vorzeigen.

Maskenpflicht

Im Gebäude gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.

Kinder zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind von der Maskenpflicht befreit.

Besucheranzahl

Es ist wieder möglich pro Bewohner mehrere Besucher zu empfangen, jedoch wird davon abgeraten in größeren Gruppen zu kommen (Kinder unter 6 Jahren ausgenommen)

Bei Nichteinhaltung der Regeln behalten wir es uns vor, vom Hausrecht Gebrauch zu machen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!

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